Der Errichter behält seine Verantwortung. Er haftet aber nicht allein, wenn andere sich beteiligt haben: Planer, Bauleiter, Fachingenieure usw. Wenn der Errichter pleite ist, ist er abgesehen vom Strafrechtlichen, heraus und alle Augen richten sich auf die übrigen Beteiligten.
Bei Gericht wird gequotelt, wer wieviel Schadensersatz leisten muss. Das Gericht fragt manchmal Sachverständige nach der Quotelung. Das müssen keine Brandschutzsachverständigen sein. Es wird vor allem danach gefragt, ob ein durchschnittlich guter Bauleiter bzw. Überwacher den betreffenden Mangel hätte leicht erkennen können der eher nicht.
Es gibt Bauleistungen, da muss man sich intensiver drum kümmern. Beim Brandschutz kann man davon ausgehen, dass der Prüfer nur ein paar Stichproben macht aber genau hinschaut und der Bauleiter sehr häufig hinschauen muss aber es nicht im Detail kann. Dem Prüfer dürfte man tiefere Fachkenntnisse für sein Gebiet nachsagen. Die Quotelung wird von Fall zu Fall anders sein.
Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass ein Errichter für sein tun alleine haftet. Letztendlich soll eine Überwachung helfen, Fehler zu vermeiden. Die Überwachung sollte bezahlt werden. Wenn der AG bezahlt, verlangt er meistens auch was dafür.
Die Zettelsammlung der Bescheinigungen am Bau sagt nichts darüber aus, ob etwas richtig ist. Welcher Handwerker macht Fehler absichtlich? Ich habe den Eindruck, die Fehler passieren durch Unwissenheit. Bei der Industrie ist das etwas anders, es wird verkauft, auch wenn es nicht passt. Weil nicht die Baustelle kauft, sondern der Handwerker, kommen die Hersteller leicht aus der Haftung raus. Wenn man Hersteller beteiligen will, müsste man das vertraglich tun.
Wenn ein Handwerker schludert oder murkst oder einfach nur Einzelheiten und Zusammenhänge nicht versteht, betrachte ich das nicht als Betrug. Die Zettel werden unterschrieben, weil man sonst für seine Arbeit kein Geld erhält.
Murks sollte man als Überwacher doch erkennen. Man sollte z.B. fragen, womit mauern Sie hier eigentlich die Brandwand? Womit befestigen Sie die Traversen? Man kann als Brandschutzüberwacher auch den Bauleiter fragen. Der sollte eigenlich auch antworten können.
MfG. G.Karstens